
Bankverbindung:
Sparkasse Münsterland Ost
BLZ 400 501 50
Kontonummer 900 7105
Für alle Spenden dankt der Förderverein "FÜR DICH" Ihnen sehr herzlich!
Nachweis der Spendenbescheinigung:
Spenden an den Förderverein „Für Dich“ – Kinderheim Jaksice e.V. sind als Zuwendungen im Sinne des § 10 b des
Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften,
Personenvereinigungen oder Vermögensmassen anzusehen.
Der Förderverein Kinderheim Jaksice e.V. ist wegen - Förderung der Jugend- und der Altenhilfe - durch Freistellungsbescheid
des Finanzamtes Münster-Innenstadt Steuernummer 337 / 5979 / 0593 vom 14.04.2005 (06.01.1994 erstmals) für die Jahre 2004..
nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden,
Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Zuwendungsbestätigungen werden vom Finanzamt für die steuerliche Berücksichtigung nur dann anerkannt, wenn das Datum
des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit der
Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).
©2005 Förderverein "FÜR DICH" Kinderheim Jaksice e.V.